Rechtliches Aspekte von CBD
Laut des §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) gilt der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) als Nahrungsergänzungsmittel und nicht als Arzneimittel. Die Europäische Union sieht in ihrer Richtlinie 2002/46/EG CBD sogar als Ergänzung für die tägliche Ernährung vor. Aus diesem Grund ist CBD als Nahrungsergänzungsmittel zulässig und frei verkäuflich. Für den Verkauf diese Produkte sieht die Gesetzgebung lediglich eine Einschränkung vor: Der Käufer muss volljährig (18 Jahre alt) sein.
Eine Regelung bezüglich der Herkunft von CBD Produkten besteht ebenfalls in Deutschland. Das erhältliches CBD muss aus sogenanntem Nutzhanf gewonnen werden, welches einen sehr geringem THC-Anteil aufweist (Δ-9-Tetrahydrocannabinol < 0,2 Prozent). In Deutschland werden diese Pflanzen bisher hauptsächlich zur Herstellung von Stoffen oder als Tierfutter verwendet.
- CBD mit THC als Arzneimittel: Legal in der Apotheke. Es unterliegt der gesetzlichen Rezept-/ Apothekenpflicht.
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CBD mit nicht mehr als 0,20% THC: Legal und freiverkäuflich. Es handelt sich dabei beispielsweise um Produkte wie Öle, welche einen THC-Gehalt von nicht mehr als 0,2% (dies ist die gesetzliche Grenze in Deutschland) aufweisen. Diese unterliegen nicht der Rezeptpflicht. Diese Produkte können deshalb beispielsweise als Kosmetikprodukt frei und legal erworben werden.
Fazit: Cannabidiol (CBD) ist nicht-psychoaktiv und somit legal